Das Deutsche Weingesetz, in dem die Qualitätsstufen für Wein genau festgelegt sind, sorgt dafür, dass Weintrinker sich an gewissen Standards orientieren können. Das Gesetz teilt die Weine nach Mostgewicht (in Grad Oechsle) plus eine Regionalbezeichnung in vier Güteklassen (Deutscher Wein ohne Herkunftsbezeichnung, Deutscher Landwein, Qualitätswein und Prädikatswein) ein. Damit weichen die Qualitätsstufen für Wein von denen in anderen Weinländern ab, wo meist ausschließlich nach Herkunft klassifiziert wird.