- Das Weinetikett - Was muss alles auf einem Weinetikett stehen?
- Die Pflichtangaben auf einem Weinetikett
- Freiwillige Etikettangaben entscheiden über den Kauf
- Weitere zugelassene Angaben für das Weinetikett
Das Weinetikett - Was muss alles auf einem Weinetikett stehen?
Das Weinetikett - eine Wissenschaft für sich.
Wir kennen es alle - beim Weineinkauf geht es oft erst mal nach dem Aussehen des Etiketts und den Angaben darauf. Doch was muss eigentlich alles auf einem Etikett stehen?
Generell gilt für Weine eine Etikettierungspflicht. Daher hat eine Weinflasche meistens zwei Etiketten. Ein Etikett auf der Vorderseite und eins auf der Rückseite. Auf dem Etikett der Vorderseite stehen meist Name und/oder Logo des Weinguts, Jahrgang, Rebsorte und Geschmacksbezeichnung. Auf der Rückseite steht neben dem Alkoholgehalt noch einiges mehr. Bei der Etikettierung unterscheidet man zwischen den Pflichtangaben, welche rechtlich vorgegeben sind, auch obligatorischen Angaben genannt, und den freiwilligen Angaben, die sogenannten fakultativen Angaben. Die meisten dieser obligatorischen Angaben findet man auf dem Rückenetikett. Rechtlich gesehen gilt das Rückenetikett mit allen obligatorischen Angaben als “Hauptetikett”. Gibt es kein Rückenetikett stehen die Angaben an der Seite oder im unteren Bereich des Weinetiketts.
Die Pflichtangaben auf einem Weinetikett
- Verkehrsbezeichnung: z.B. Wein oder Perlwein
- Das bestimmte Anbaugebiet
- Qualitätsstufe: “Deutscher Qualitätswein”, Landwein
- Herkunftsland “Product of Germany”
- Amtliche Prüfungsnummer oder Los-Nummer
- Nennvolumen des Flascheninhalts: z.B. 0,75l
- Angabe des Alkoholgehaltes in % vol.
- Angabe des Erzeugers bzw. Abfüllers
- Allergenkennzeichnung: z.B. “enthält Sulfite”
- Weinarten, die nicht Rot- oder Weißwein sind: z.B. Rotling, Rosé, usw.
- bei Sekt die Geschmacksangabe
Die Pflichtangaben sind von entscheidender Bedeutung. Neben der Nennfüllmenge kann man beispielsweise anhand der amtlichen Prüfnummer erkennen, woher der Wein stammt und wer ihn abgefüllt hat. Selbiges gilt für die Angabe des Erzeugers bzw. Abfüllers. Wer also einen Deutschen Qualitätswein kaufen möchte, kann sich neben der Angabe “Deutscher Qualitätswein” auch an der amtlichen Prüfnummer als Qualitätskennzeichen orientieren. Mit der Angabe dieser Kennzahl kann man sich darauf verlassen, dass der Wein einer sensorischen Prüfung unterzogen wurde und von Fachleuten in einer Blindprobe als fehlerfrei und typisch für Jahrgang, Rebsorte und Region beurteilt wurde.
Die Allergenkennzeichnung “enthält Sulfite” gilt ebenfalls als absolut verpflichtend auf dem Weinetikett. Weine werden meist geschwefelt, um sie vor einer erneuten Aktivität von Mikroorganismen im Wein zu schützen. Diese können durch ihre Aktivität unerwünschte Stoffe abbauen und somit den Wein zum verderben bringen. Die Höchstmengen sind hierbei beim Wein sehr gering. So darf ein trockener Rotwein beispielsweise maximal 150 Milligramm Schwefeldioxid pro Liter enthalten, während trockene Weißweine bis zu 200 Milligramm pro Liter enthalten dürfen. Abstufungen hiervon gibt es bei den restsüßen Weinen und bei Bioweinen. Edelsüße Weine dürfen beispielsweise bis zu 400 Milligramm Schwefeldioxid pro Liter enthalten, während Bioweine eine geringere Schwefelhöchstgrenze haben. Trockene Bio-Rotweine dürfen somit maximal 100 Milligramm pro Liter und Weiß- und Roséweinen maximal 150 Milligramm pro Liter Schwefeldioxid enthalten. Diese Höchstgrenzen werden in Deutschland beim Wein selten erreicht. Im Vergleich dazu hat zum Beispiel Trockenobst einen wesentlich höheren Schwefelgehalt von 500 bis 2.000 Milligramm.
Während die Pflichtangaben beim Weinetiketten Druck keinesfalls vergessen werden dürfen, dienen die freiwilligen Angaben, wie beispielsweise Geschmacksrichtung und Rebsorte dem Verbraucher als Information über den Wein, um ihn vor der Verkostung besser einordnen zu können.
Freiwillige Etikettangaben entscheiden über den Kauf
- Jahrgang
- Rebsorte
- Geschmacksrichtung
- Weinort und Lage
- traditionelle Angaben, wie z.B. Schillerwein
Wie man sieht, sind es eher die freiwilligen Angaben, die für den Verbraucher beim Einkauf die entscheidende Rolle bei der Auswahl des Weins spielt. Bestimmte Angaben, wie beispielsweise der Jahrgang und Rebsorte sind dennoch an Bedingungen gekoppelt. So darf man den Jahrgang des Weines zwar auf das Weinetikett drucken, muss aber dabei beachten, dass mindestens 85 % des darin enthaltenen Weins aus dem entsprechenden Jahrgang stammt. Selbiges gilt bei der Angabe der Rebsorte. Mindestens 85 % des Weines müssen aus einer Rebsorte bestehen. Bei der Rebsortenangabe von Cuvée Weinen sollte man vorsichtig sein. Man darf die Rebsorten bei zwei oder drei verschiedenen Rebsorten auf das Weinetikett drucken, muss die sie aber in absteigender Reihenfolge des Mengenanteils angeben.
Neben den freiwilligen Angaben und Pflichtangaben auf dem Weinetikett gibt es auch eine ganze Reihe zugelassener Angaben auf dem Weinetikett.
Weitere zugelassene Angaben für das Weinetikett
- Angaben zur Herstellung z.B. Cuvée, im Barrique gereift
- charakteristische Eigenschaften
- Geschichte zum Wein oder Weingut
- Verwendungsempfehlung z.B. Trinktemperatur
- Analysedaten wie z.B. Säure- oder Restzuckergehalt
- Speiseempfehlungen
- Phantasienamen z.B. WildschWEIN
- Bio-Wein/ Öko-Wein (Angaben müssen deutlich getrennt sein)
Mittlerweile bieten einige Winzer*Innen den Druck von individuellen Weinetiketten an, auch zum selbstgestalten. Wichtig bei selbstgestalteten Etiketten für die Weinflasche ist, dass trotzdem alle verpflichtenden Angaben auf der Flasche bzw. dem Weinetikett stehen, bevor diese in Verkehr gebracht werden. Besondere Anlässe, wie zum Beispiel Geburtstage oder Hochzeiten bieten die Gelegenheit solche personalisierten Weine zu verschenken.