Es gibt Menschen, für die kann ein Wein nicht lieblich und süß genug sein. Wieder andere suchen nach einem, der halbtrocken oder besser trocken ist. Wer sich selbst in der goldenen Mitte sieht, für den ist feinherber Wein perfekt.
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7,99 €/L (0,75 L)Während Sie sich für liebliche oder trockene Weißweine exakt an den angegebenen Werten des Restzuckers orientieren können, ist es bei feinherb komplizierter. Weingesetzlich ist diese Angabe nicht klar definiert. Winzer haben die Möglichkeit, ihren Weißwein so zu bezeichnen, wenn er sich zwischen zwei Grenzen bewegt: Er muss mehr als 9 Gramm Zucker pro Liter, aber deutlich weniger als 45 g/l besitzen.
In der Praxis bedeutet dies, dass Sie als Genießer oder Genießerin im Schnitt einen Wein mit unter 35 g/l öffnen, wenn feinherb das Label ziert. Die Erfahrung zeigt, dass 15 bis 25 g/l am häufigsten vertreten sind. Das wiederum heißt, dass feinherbe Weißweine entweder in den offiziellen Bereich für halbtrocken oder lieblich fallen. Bewegt sich der Wein unter 18 g/l, handelt es sich um einen halbtrockenen Wein. Halbtrocken darf einen Restzuckergehalt von mehr als 9 und maximal 18 g/l haben. Ab 18 g/l beginnt bereits die Kategorie lieblich (bis 45 g/l), sodass ein feinherber Weißwein auch lieblich sein kann.
Was bedeutet das für Sie beim Weingenuss? Winzer haben den Begriff feinherb geprägt, um bei der Einordnung ihrer Weine genauere Angaben zum erwarteten Geschmack zu machen. Aus Ihren eigenen Erfahrungen wissen Sie vermutlich, dass zwei als trocken gekennzeichnete Weine sehr unterschiedlich schmecken können. Dasselbe trifft auf liebliche Weine zu. Eine Etikettierung mit feinherb erlaubt es, eine Zwischenstufe einzuziehen.
Vor allem für Weißwein aus Riesling ist der Begriff hilfreich. Das ist der Tatsache geschuldet, dass Riesling oft eine kräftige Säure aufweist. Mit höherem Restzucker schmeckt der Weißwein nicht mehr halbtrocken, aber auch nicht direkt lieblich. Feinherb trifft es am besten.
Die Idee für den neuen Begriff geht im Übrigen auf ein Weingut zurück. Das Weingut Reichsgraf von Kesselstatt wollte die neue Klassifizierung einführen, was zunächst zu einem Rechtsstreit führte. Im Jahr 2002 fiel das Urteil zugunsten der Winzer aus und feinherb darf seitdem offiziell auf Flaschen gedruckt werden.
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