Das altdeutsche Wort „Marka“ für Grenze gab dem am Ortseingang von Richtung Hattenheim kommenden weltberühmten Weinberg Marcobrunn seinen Namen und bezeichnet einen Brunnen an der Gemarkungsgrenze Erbach-Hattenheim. Der nach Süden geneigte Hang wurde schon vor 1200 als „markenburne" und ab 1275 als „markenborne" urkundlich erwähnt. 1810 schmückten die Erbacher diesen bis heute bestehenden Brunnen mit einer klassizistischen Sandstein-Umrahmung und schrieben auf den oberen Abschluss "Marcobrunnen Gemarkung Erbach".
Tatsächlich bringt die zu Erbach gehörende Weinlage auf tiefgründigen, kalkhaltigen und tonigen Mergelböden mit optimaler Wasserversorgung große Rieslinge mit vielfältigem Säure- und Aromenspiel hervor, die auch gut zu lagern sind und mit ihrer Rassigkeit weltweit Berühmtheit erlangt haben.
Die Lage ist bereits seit dem 13. Jahrhundert urkundlich belegt. Seit 1390 wird der hier angebaute Wein als besonderer Qualitätswein gehandelt. Der Marcobrunn war die erste Weinbergslage im Rheingau, die auf Etiketten zur Weinbezeichnung verwendet wurde. Dies war 1726 allerdings noch ohne Ortsangabe. Erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bürgerte sich als feste Regel ein, die Lage zusammen mit dem dazugehörigen Gemeindenamen der Gemarkung zu nennen. Bis dahin war es einfach der „Marcobrunner“. Im 1867 von Friedrich Wilhelm Dünkelberg herausgegebenen Werk „Der nassauische Weinbau“ mit der ersten Weinlagenklassifizierung im Rheingau wird er als Weinberg der I. Klasse eingestuft Heute teilen sich sechs Weingüter den Erbacher Marcobrunn,größter Anteilseigner ist das Domänenweingut Schloss Schönborn in Hattenheim.
Der Schönbornsche Anteil ist wohl als Filetstück des Marcobrunns mit den ältesten Rebstöcken zu bezeichnen. Besonders ausgewogen sind auch die Marcobrunn-Weine des Weinguts von Oetinger.
Bitte warten …