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VDP.Gutswein

VDP.Gutswein

Die VDP.Gutsweine stellen innerhalb der VDP-Klassifikation den guten Einstieg der Prädikatsweingüter dar. Das Traubengut für die Weine stammt aus gutseigenen Lagen und entspricht den strengen Vorgaben des VDP (Verband der deutschen Prädikatsweingüter). Die maximale Erntemenge für einen VDP.Gutsweine ist auf einen Ertrag von 75hl pro Hektar höchstens beschränkt. Die verwendeten Rebsorten sollen zu 80% traditionell und gebietstypisch sein. Klassische Prädikate wie Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein sind für fruchtsüße und edelsüße Weine zugelassen.

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    Die Bezeichnung des VDP.Gutsweine beinhaltet den Namen des Weinguts, die Region und die Rebsorte auf dem Etikett. Es ist möglich, den VDP.Gutsweine als solchen auf Etikett und Kapsel auszuweisen, aber es besteht keine Verpflichtung für den Winzer dies zu tun.

    WirWinzer FAQ - die meistgestellten VDP Gutsweine Fragen:

    Welche VDP-Klassifikation gibt es?

    Für die VDP Mitgliedsbetriebe gilt ein Klassifikationssystem mit vier Stufen, welches wegweisend für den deutschen Qualitätsweinbau sein soll: VDP.Gutswein, VDP.Ortswein, VDP.Erste Lage und VDP.Grosse Lage.

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